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FNP-Änderung-040 Dirmerzheim, Photovoltaikanlage A61 - Justenhof

Es ist beabsichtigt im Außenbereich im Stadtteil E.-Dirmerzheim eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 8,8 ha mit einer Gesamtleistung von voraussichtlich ca. 11,6 MWp zu errichten. Das Plangebiet befindet sich westlich der A61 zwischen den beiden Ortsteilen Gymnich und Dirmerzheim und nördlich des Justenhofes. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die Autobahn an und umfasst die Flurstücke 39, 40 und 92 der Flur 6, Gemarkung Dirmerzheim. Die Breite der Fläche des Plangebietes vom Fahrbahnrand der Autobahn beträgt ca. 300 m.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Erftstadt-Dirmerzheim zu schaffen, ist - neben der Aufstellung des Bebauungsplans - eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Parallelverfahren soll der Bebauungsplan aufgestellt und die Flächennutzungsplanänderung eingeleitet werden.

Ansprechperson

Team Stadtplanung,  02235 409 870

Herr Simon Wolf,  02235 409 370

Verfahrensschritte

  • 17.09.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.09.2024 - 24.10.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 30.09.2024 - 15.10.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Geltungsbereich

Flächennutzungsplanänderung-Entwurf

Begründung