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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
V/4 - 1. Ä. Katzem - Südlich der Vorstadt im Stadtteil Erkelenz-Katzem
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- 61 Planungsamt, Telefon: , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de
Verfahrensschritte
- 28.09.1983, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 05.05.1984, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Plandaten
- Bebauungsplan und Begründung (PDF, 2,12 MB)