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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
II Houverath im Stadtteil Erkelenz-Houverath
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- 61 Planungsamt, Telefon: , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de
Verfahrensschritte
- 17.12.1968, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 25.09.1969, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Plandaten
- Bebauungsplan (PDF, 5,15 MB)
- Begründung (PDF, 105,39 KB)