zurück
Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
I - 1. Ä. Golkrath im Stadtteil Erkelenz-Golkrath
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- 61 Planungsamt, Telefon: , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de
Verfahrensschritte
- 18.03.1971, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 15.10.1971, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Änderung von
Anhänge
Plandaten
- Bebauungsplan (PDF, 6,86 MB)
- Festsetzungen (PDF, 43,41 KB)
- Begründung (PDF, 26,53 KB)