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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

V/4 - 2. Ä. Katzem - südlich der Vorstadt im Stadtteil Erkelenz-Katzem

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • 61 Planungsamt, Telefon:  , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 19.12.1990, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.11.1992, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandaten

Bauleitpläne