Flächennutzungsplan in Bearbeitung
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz Nahversorgungszentrum Gerderath, Erkelenz-Gerderath im Stadtteil Erkelenz-Gerderath
Der Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 06.04.2022 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz Februar 2022 als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Im Konzept ist für den Stadtteil Gerderath ein Zentraler Versorgungsbereich (ZVB): Nahversorgungszentrum Gerderath vorgeschlagen worden. Mit Schreiben vom 08.08.2022 hat die Bezirksregierung Köln die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche bestätigt.
Das Einzelhandelskonzept schafft keine Baurechte sondern stellt ein städtebauliches Konzept dar, an welchem sich die Planung zu orientieren hat. Zur Ermöglichung weiterer Einzelhandelsbetriebe im ZVB ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Der bestehende Rewemarkt konnte aufgrund seiner Größe nach § 34 BauGB, d.h. in einem Bereich ohne Bebauungsplan, genehmigt werden. Weitere Einzelhandelsnutzungen sind jedoch aufgrund der Agglomerationsregelung im Landesentwicklungsplan nur durch die Festsetzung eines Sonder- oder Kerngebietes der BauNVO auf Ebene eines Bebauungsplanes möglich.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die Festsetzung eines Sondergebietes im Bebauungsplan erfordert daher die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. XII Nahversorgungszentrum Gerderath, Erkelenz-Gerderath im Parallelverfahren aufgestellt werden.
Ansprechperson
- 61 Planungsamt, Telefon: , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de
- Herr Thomas Reiners, Telefon: 02431 85291, E-Mail: thomas.reiners@erkelenz.de
Verfahrensschritte
- 06.12.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.06.2024 - 23.06.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 10.06.2024 - 14.07.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 07.10.2024 - 08.11.2024, Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) und Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Änderung von
Parallelverfahren
Anhänge
Öffentliche Auslegung
- FNP-Änderung (PDF, 1,92 MB)
- FNP Begründung (PDF, 1,09 MB)
- FNP Umweltbericht (PDF, 967,70 KB)
- 42. Änd _Bekanntmachung Offenlage_ (PDF, 703,88 KB)
- Umweltbezogene Stellungnahme - BezReg_Arnsberg_01.07.24 (PDF, 19,72 KB)