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Bebauungsplan in Bearbeitung

Bebauungsplan XII „Nahversorgungszentrum Gerderath", im Stadtteil Erkelenz-Gerderath

Der Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 06.04.2022 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz Februar 2022 als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Im Konzept ist für den Stadtteil Gerderath ein Zentraler Versorgungsbereich (ZVB) Nahversorgungszentrum Gerderath vorgeschlagen worden. Mit Schreiben vom 08.08.2022 hat die Bezirksregierung Köln die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche bestätigt. Das Einzelhandelskonzept schafft keine Baurechte sondern stellt ein städtebauliches Konzept dar, an welchem sich die Planung zu orientieren hat (s. o.). Zur Ermöglichung weiterer Einzelhandelsbetriebe im ZVB ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Der bestehende Rewemarkt konnte aufgrund seiner Größe nach § 34 BauGB, d.h. in einem Bereich ohne Bebauungsplan, genehmigt werden. Weitere Einzelhandelsnutzungen sind jedoch aufgrund der Agglomerationsregelung im Landesentwicklungsplan nur durch die Festsetzung eines Sonder- oder Kerngebietes der BauNVO auf Ebene eines Bebauungsplanes möglich. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurechten weiterer Einzelhandelsbetriebe im ZVB Gerderath sowie die Sicherung der vorhandenen Läden. Derzeit liegt das Interesse eines Investors zur Errichtung eines Getränkemarktes sowie Wohnungen vor. Die Stadtverwaltung sieht dies als Stärkung des Zentralen Versorgungsbereiches und Bereicherung des Stadtteiles an. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Am geplanten Standort sind im Flächennutzungsplan Flächen für Gemeinbedarf sowie gemischte Bauflächen dargestellt. Die Festsetzung eines Sondergebietes im Bebauungsplan erfordert daher die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.

Ansprechperson

  • 61 Planungsamt, Telefon:  , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de
  • Herr Thomas Reiners, Telefon: 02431 85291, E-Mail: thomas.reiners@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 06.12.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.06.2024 - 23.06.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 10.06.2024 - 14.07.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Teiländerung von

Parallelverfahren

Anhänge

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Frühzeitige Beteiligung der Behörden

Bauleitpläne