zurück

Außenbereichssatzung

Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB - Geneiken - im Stadtteil Erkelenz-Geneiken

Entsprechend § 35 Abs. 6 BauGB kann die Ansiedlung Gendiek in Erkelenz Geneiken als ein bebauter Bereich im Außenbereich, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist und in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, gewertet werden. Die Hofstellen liegen am Ende dieses Bereiches, so dass innerhalb der tatsächlichen Ansiedlung die landwirtschaftliche Prägung nicht greift.
Innerhalb dieses bebauten Bereiches im Außenbereich existieren Lagen welche durch eine Wohnbebauung in Form von An- oder Erweiterungsbauten, oder in ein bis zwei Fällen als selbstständige Bauten ergänzt werden könnten.
Die Außenbereichssatzung stellt keinen Baugebietstyp aus der Baunutzungsverordnung BauNVO dar, sondern bewirkt lediglich, dass bei der Zulässigkeitsprüfung der Bauaufsicht für Vorhaben, dass ein Hinderungsgrund für die Genehmigung von Wohngebäuden entsprechend § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB: „Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans“, ausgeräumt ist.

Ansprechperson

  • 61 Planungsamt, Telefon:  , E-Mail: Planungsamt@erkelenz.de
  • Herr Thomas Reiners, Telefon: 02431 85291, E-Mail: thomas.reiners@erkelenz.de

Verfahrensschritte

  • 05.12.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.04.2024 - 19.05.2024, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13 BauGB
  • 12.07.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rechtskraft § 10 (3) BauGB

Bauleitpläne