Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die Stadt Fröndenberg/Ruhr

Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Damit bildet das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept in Fröndenberg/Ruhr künftig eine unverzichtbare Grundlage für die Beurteilung und Abwägung von Einzelhandelsvorhaben und zur Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Stadtplanung und -entwicklung. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgte durch die Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung GmbH in einem breit angelegten Beteiligungs- und Kommunikationsprozess.

Ansprechperson:
Martina Garder-Manz
Teamleiterin Planen, Bauen
Tel.: 0 23 73 / 976-340
Fax: 0 23 73 / 976-330
m.garder-manz(at)froendenberg.de

M.Sc. Benjamin Heinisch
Tel.: 0 23 73 / 976-343
Fax: 0 23 73 / 976-319
b.heinisch(at)froendenberg.de

Annette Korte
Tel.: 02373 / 976-342
Fax: 02373 / 976-330
a.korte(at)froendenberg.de

Weitere Informationen:
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die Stadt Fröndenberg/Ruhr in seiner Endfassung zum Download. [pdf/2 MB]