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Lärmaktionsplan Grevenbroich

Hier können Sie den Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Grevenbroich einsehen und sich mit Ihrer Stellungnahme einbringen.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Stadt Grevenbroich beabsichtigt im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Grevenbroich bietet Ihnen daher hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Die Basis für den Entwurf des Lärmaktionsplanes bilden die vom Land zur Verfügung gestellten Lärmkartierungen der 4. Runde, die für Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr zu erstellen sind. Dies betrifft in der Stadt Grevenbroich folgende Hauptverkehrsstraßen:

·         A 46, Stadtgrenze zu Jüchen bis Stadtgrenzen zu Neuss

·         B 59, Stadtgrenze zu Jüchen bis Stadtgrenze zu Rommerskirchen

·         L 361, Stadtgrenze zu Korschenbroich bis A 46

·         L 361, L 201 bis Poststraße

·         L 361, L 142 bis B 59

·         L 361, B 59 bis L 375

·         L 142, Stadtgrenze zu Neuss bis L 361

·         L 116, A 46 bis Stadtgrenze zu Bedburg

Kreis- und Gemeindestraßen sind keine Pflichtaufgabe im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie. Da Lärm jedoch unabhängig von der Baulastträgerschaft überall gleich schädlich ist, hat die Stadt Grevenbroich darüber hinaus als freiwillige Leistung folgende Stadtstraßen kartiert:

·         L 361, Talstraße; von Auf den Hundert Morgen bis Neusser Straße (Kapellen)

·         Poststraße – Oberstraße – Grevenbroicher Straße; von L 361 An der Eiche bis Brücke über die K10 (Wevelinghoven)

·         Auf der Schanze – Neuenhausener Straße; von Lindenstraße bis Kolpingstraße (Grevenbroich-Südstadt)

·         Rheydter Straße; von Konrad-Thomas-Straße bis Jülicher Straße (Elsen)

·         K 43 Jülicher Straße; von Rheydter Straße bis Ortseingang Elsen (Elsen)

 

Wie kann ich mich beteiligen?

Auf dieser Seite können Sie den überarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes einsehen (siehe Anhänge). Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 16.06. bis zum 16.07.2024 statt. Die hierbei eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen wurden abgewogen und die daraus resultierenden inhaltlichen Änderungen des Lärmaktionsplanes sind im überarbeiteten Entwurf zur besseren Übersicht gelb markiert.

In der nun stattfindenden zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.08. bis zum 25.09.2024 haben Sie die Gelegenheit Ihre Stellungnahme, Anregungen und Hinweise, möglichst zu den erfolgten inhaltlichen Änderungen (gelb markiert), des Lärmaktionsplanes einzubringen.

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

 

Wie geht es weiter?

Die Anmerkungen werden ausgewertet und bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplanes anonymisiert einbezogen. Schlussendlich wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Lärmaktionsplan fertiggestellt, vom Rat der Stadt Grevenbroich beschlossen und veröffentlicht.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Pascal Ramrath, Telefon: 608-405, E-Mail: pascal.ramrath@stadtbetriebe-grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 16.06.2024 - 16.07.2024, öffentliche Information
  • 25.08.2024 - 25.09.2024, öffentliche Information

Anhänge