XPlanung
Zum verlustfreien Datenaustausch der Inhalte von z. B. Bebauungs- und Flächennutzungsplänen sowie weiteren raumbezogenen Planwerken hat der
IT-Planungsrat am 05.10.2017 die verbindliche Einführung des Standards XPlanung (XPlanGML) beschlossen. § 20 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz-Nordrhein-Westfalen - EGovG NRW) regelt die verbindliche Übernahmeverpflichtung für Nordrhein-Westfalen.
Die in der Stadt Grevenbroich damit einhergehenden Anforderungen sind in der auf dieser Seite zum Download bereitgestellten PDF-Datei in Form eines Leistungsverzeichnisses aufgeführt. Die Einhaltung dieser Anforderungen durch die mit einer Planung beauftragten (Planungs-) Büros ist verpflichtend.
Bei Nachfragen und/ oder Unklarheiten stehen Ihnen die auf der Startseite benannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Link zum Leistungsverzeichnis
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