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G 209 - Einzelhandelssteuerung Ostseite Am Hammerwerk

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 209 "Einzelhandelssteuerung Ostseite Am Hammerwerk" beabsichtig die Stadt Grevenbroich die Entwicklung des Standortes Hammerwerk zu einem Fachmarktzentrum mit nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel voran zu treiben. Hierzu werden gemäß Einzelhandelsstandortkonzept für den Geltungsbereich des G 209 alle Einzelhandelsnutzungen mit zentren- und nahversorgungsrelvantem Einzelhandel ausgeschlossen.


Hinweis:
Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
  • Herr Jan Gerdes, Telefon: 02181/608-445, E-Mail: jan.gerdes@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 26.09.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Rat)
  • 09.10.2013, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 02.09.2021, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
  • 20.06.2022 - 22.07.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Anhänge