F 30 - Windtestfeld Frimmersdorf
Der Bebauungsplan Nr. F 15 „Windtestfeld Frimmersdorfer Höhe“ aus dem Jahre 1997 sichert die Nutzung eines Teils der Frimmersdorfer Höhe als Windtestfeld. Der F 15 wurde in den letzten Jahren bereits zweimal angepasst. Die Festsetzungen des F 15 bzw. dessen 2. Änderung resultieren aus den damaligen Anlagentypen und deren Anforderungen. Wie der Name sagt, dient das Testfeld dem temporären Test von neuen Windkraftanlagen. Hierzu werden Anlagen aufgebaut, getestet und nach dem Test wieder abgebaut. Die Anforderungen an die heutigen Anlagentypen haben sich seit 1997 wesentlich verändert. Dies hat zur Folge, dass die rechtskräftige Planung nicht zu den zu testenden Anlagentypen passt und für die letzten Genehmigungen Befreiungen erteilt werden mussten. Die neuen Anlagen, die getestet werden, haben in der Regel größere Leistungen, sind höher und brauchen mehr Grundfläche. Da das Windtestfeld auch in Zukunft gesichert werden soll, macht es Sinn, den Plan in Gänze neu aufzustellen, um so wieder Planungssicherheit für das Windtestfeld zu schaffen. Die Planung dient insbesondere den Belangen der Wirtschaft und des Klimaschutzes.
Hinweis:
Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Herr Jan Gerdes, Telefon: 02181/608-445, E-Mail: jan.gerdes@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 22.04.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
- 01.05.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Anhänge
- Plandarstellung
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