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G 227 - Wohngebiet an St. Georg

Ziel der Planung ist die Erweiterung des Stadtteils Neu-Elfgen durch Wohnbauflächen. Für die Gesamtstadt wurde ein Bedarf von 2.000 Wohneinheiten bis zum Jahr 2039 (Fortschreibung Wohnungsbedarfsanalyse Rhein-Kreis Neuss, Inwis, 2021) ermittelt. Ein großer Teil dieses Bedarfs soll durch die Erweiterung des Stadtteils Neu-Elfgen gedeckt werden, da ausreichend Innenstadtlagen nicht zur Verfügung stehen. Aufgrund der bestehenden Bedarfe und Nachfrage im Bereich von Mietwohnungen und Eigentumswohnungen wird mit dem Ergebnis der Untersuchung angeregt, neben Doppel- oder Reihenhäusern den Geschosswohnungsbau zu fördern. Im vorliegenden Verfahren sollen auf Grundlage der Empfehlungen der Wohnbedarfsanalyse auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.

Ein privates Wohnungsbauunternehmen (Wilma Wohnen Rheinland Projekte GmbH) beabsichtigt, das Wohngebiet An St. Georg zu entwickeln, welches Teil einer größeren Rahmenplanung in Neu-Elfgen ist.

Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
  • Herr Jan Gerdes, Telefon: 02181/608-445, E-Mail: jan.gerdes@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 02.09.2021, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
  • 16.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
  • 18.09.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 18.09.2021, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.09.2021 - 03.10.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 16.09.2024 - 18.10.2024, Frühzeitige Beteiligung der TÖB gem. §§ 4 (1), 2 (2) BauGB

Anhänge