F 31 - Interkommunales Gewerbegebiet Energiestraße
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, die künftige Erschließung und damit die räumliche Ausrichtung des Industriestandortes neu zu gliedern. Aus städtebaulichen Gründen wird angestrebt, ein Industriegebiet zu entwickeln, das die Ansiedlung von größeren Industrie- und Gewerbebetrieben ermöglicht, die in anderen Gebieten unzulässig wären. Damit soll eine nachfragegerechte Entwicklung mit unterschiedlichen Grundstücksgrößen planerisch vorbereitet werden.
Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Herr Jan Gerdes, Telefon: 02181/608-445, E-Mail: jan.gerdes@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 08.08.2023, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
- 17.08.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
- 26.08.2023, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 26.08.2023, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 05.09.2023 - 11.09.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung
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