G 236 - Tankstelle Kolpingstraße
In der Südstadt an der Kolpingstraße Nr. 91 befindet sich eine Tankstelle, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 175 „Kolpingstraße/Aluminiumstraße“, in der Fassung der 1. vereinfachten Änderung, liegt. Dieser Bebauungsplan setzt unter anderem ein Gewerbegebiet fest sowie eine überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze), die lediglich den bestehenden Baukörper der Tankstelle einfasst.
Die Shell Deutschland GmbH plant nun an ihrer Station an dem Standort in der Kolpingstraße verschiedene Baumaßnahmen, um den Standort zukunftssicher zu machen. Dazu zählen die Errichtung von drei SB-Waschboxen, die Überdachung der vorhandenen beiden Staubsaugerplätze und die Errichtung von zwei E-Ladesäulen mit vier überdachten Stellplätzen.
Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Herr Jan Gerdes, Telefon: 02181/608-445, E-Mail: jan.gerdes@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 27.04.2023, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
- 17.05.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
- 03.06.2023, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 03.06.2023, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 12.06.2023 - 19.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung
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