42. Änderung FNP - Interkommunales Gewerbegebiet Energiestraße
Die größtenteils im Eigentum der RWE Power AG befindlichen Flächen südlich entlang der Landesstraße L375 (Energiestraße) sind im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Grevenbroich überwiegend als Baufläche - GI (Industriegebiete) sowie als Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ dargestellt. Die Randbereiche sind als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „ökologische Ausgleichsflächen“ dargestellt sowie ein kleinerer Teilbereich als Gewerbegebiete.
Seit der letzten für den Teilbereich vollzogenen Flächennutzungsplanänderung (6. FNP-Änderung) haben sich verschiedene Rahmenbedingungen für die Gebietsentwicklung verändert. Diese betreffen im Wesentlichen die Belange der Erschließung und der Verfügbarkeit notwendiger Liegenschaften zur Umsetzung des Industriegebiets. Im Zusammenhang mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung besteht insoweit das Erfordernis, die Flächenabgrenzungen des Industriegebiets an die zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und hierzu den Flächennutzungsplan zu ändern.
Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung wird die Entwicklung eines Industriegebiets vorbereitet, das auch die Ansiedlung von größeren Gewerbebetrieben ermöglicht, die in anderen Gebieten unzulässig wären. Dabei soll eine nachfragegerechte Entwicklung mit unterschiedlichen Grundstücksgrößen planerisch vorbereitet werden. Zur Schaffung größerer zusammenhängender Flächen erfolgt im Flächennutzungsplan die Darstellung als Industriegebiete. Darüber hinaus werden absehbar nicht vollzugsfähige Bauflächen zugunsten von landwirtschaftlichen Flächen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen und somit die Belange der Landwirtschaft gestärkt. Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbilds erfolgt in der künftigen Darstellung des Flächennutzungsplans zudem eine Randeingrünung (ökologische Ausgleichsflächen).
Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Herr Jan Gerdes, Telefon: 02181/608-445, E-Mail: jan.gerdes@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 01.03.2023, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
- 07.03.2023, Landesplanerische Abstimmung § 34 (1) LPIG
- 23.03.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
- 01.04.2023, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 01.04.2023, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 11.04.2023 - 18.04.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Parallelverfahren
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