K 39 - Feuerwehrgerätehaus Kapellen
Im Ortsteil Kapellen an der Stadionstraße befindet sich das Feuerwehrhaus Kapellen. Feuerwehrhäuser sind Ausgangspunkt für Brand- und Hilfeleistungseinsätze und müssen dem modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechen. Bei einer baufachlichen Begutachtung des Feuerwehrhauses an der Stadionstraße in Kapellen wurde festgestellt, dass die Anforderungen des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes dort nicht mehr gegeben sind. Da eine regelkonforme und zukunftsorientierte Umsetzung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kaum möglich ist, soll ein neues Feuerwehrgerätehaus an anderer Stelle in Kapellen gebaut werden.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. K 19 „Gewerbegebiet Kapellen-Nord“ befindet sich ein Grundstück, welches zurzeit eine öffentliche Grünfläche darstellt. Es liegt im Gewerbegebiet Kapellen Nord und wurde als geeigneter Standort für ein neues Feuerwehrgerätehaus definiert.
Da der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an der Stelle den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. K 39 „Feuerwehrgerätehaus Kapellen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden. Dazu wird eine Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erarbeitet werden.
Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Herr Jan Gerdes, Telefon: 02181/608-445, E-Mail: jan.gerdes@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 25.05.2023, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
- 15.06.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 a BauGB (Rat)
- 01.07.2023, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 01.07.2023, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 10.07.2023 - 17.07.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Anhänge
- Plandarstellung
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung
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