G 170 A 1. vereinfachte Änderung - Neurather Straße
Ziel der Planung ist die Anpassung der Grundflächenzahl (GRZ) des Bebauungsplanes Nr. G 170 A aus dem Jahr 1998 an die heutigen Bedürfnisse der Bewohner. Die festgesetzte GRZ für Wohngebiete beträgt in der für den Bebauungsplan geltenden BauNVO aus dem Jahr 1990 maximal 0,4. Für das eigentliche Hauptgebäude ist in diesen verdichteten Bereichen für Reihenmittelhäuser die GRZ für das Haus auskömmlich. Doch bereits die weiteren Baumaßnahmen, wie Erstellung einer Terrasse oder einer Terrassenüberdachung, die normalen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, ist eine Grundflächenzahl von 0,4 bei sehr kleinen Reihenhausgrundstücken nicht einhaltbar. Zugleich enthält der Bebauungsplan auch keine Festsetzung, die eine Überschreitung der Baugrenze für Terrassen regelt, wie es in aktuellen Bauleitplänen der Fall ist. Um diesen Zustand zu beheben, soll der Bebauungsplan geändert werden.
Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Herr Jan Gerdes, Telefon: 02181/608-445, E-Mail: jan.gerdes@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 08.05.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
- 01.06.2024, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 13.11.2024, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
- 12.12.2024, erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Änderung von
- G 170 A - Neurather Straße
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung und textliche Festsetzungen
- Aufstellungsbeschluss
- erneuter Aufstellungsbeschluss
- Auslegung
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