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G 49, 2. vereinf. Änderung - Neu-Noithausen
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Bis zum Stichtag 05.08.2010 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei FNP Rechtswirksamkeitsdatum) erfasst. Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.
Ansprechperson
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 20.09.1979, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Rat)
- 20.12.1979, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
- 19.01.1980, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)
Anhänge
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