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G 211 - Fachmarktzentrum zwischen Am Hammerwerk und An der Moschee

Anlass der Planung ist, dass die Firma Lidl eine Erweiterung der Lidl Filiale Am Hammerwerk/ An der Moschee von 840 auf 1100 m² plant. Hierfür wurde ein Einzelhandelsgutachten erstellt, welches die Verträglichkeit dieser Erweiterung bestätigt. Da das Vorhaben damit nicht mehr dem geltenden Planungsrecht entspricht, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes (18. Änderung des FNP) und Neuaufstellung des Bebauungsplanes (zuvor Bebauungsplan G 108, V. Änderung) erforderlich. Mit der Planung wird der nördliche Teil des G 108, 5. Änderung überplant, d.h. der bestehende Lidl Markt und das ehemalige Bundeswehrdepot.

Hinweis:
Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 05.12.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
  • 18.12.2013, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 03.12.2015, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
  • 10.12.2015, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
  • 23.12.2015, Bekanntmachung erneuter Aufstellungsbeschluss
  • 23.12.2015, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 04.01.2016 - 08.01.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 06.11.2018 - 06.12.2018, Frühzeitige Beteiligung der TÖB gem. §§ 4 (1), 2 (2) BauGB
  • 15.01.2019, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
  • 13.02.2019, Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
  • 21.02.2019 - 09.04.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 16.05.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
  • 29.05.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)

Anhänge