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G 134, 2. Änderung - Verlängerung Kleiststraße
Das Ziel der 2. Änderung des G 134 ist, den Bau eines zweigeschossigen Wohngebäudes planungsrechtlich zu ermöglichen.
Hinweis:
Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 18.12.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 a BauGB (Rat)
- 18.12.2014, Satzungsbeschluss Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB (Rat)
- 23.12.2014, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 23.12.2014, Bekanntmachung Satzung über Veränderungssperre (Rechtskraft)
- 05.07.2016, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
- 16.07.2016, Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 25.07.2016 - 25.08.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 25.08.2016, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
- 29.09.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
- 05.10.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)
- 05.10.2016, Bekanntmachung erneuter Aufstellungsbeschluss
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung und textl. Festsetzungen
- Gutachten
- Sitzungsunterlagen
- Bekanntmachungen
Stadtplanung
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