K 12, 1. Änderung - Friedrichstraße
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1972 enthält textliche Festsetzungen zur Gestaltung, die heute – 45 Jahre später – nicht mehr zeitgemäß sind. Dies bestätigt ein aktueller Bauantrag zur Errichtung eines 2m hohen Zaunes als Grundstückseinfriedigung, der so nicht genehmigt werden kann.
Deshalb sollen in einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB die textlichen Festsetzungen überarbeitet werden. Die Grundzüge der Planung werden nicht angetastet, zumal das Baugebiet zu 100 % bebaut ist.
Hinweis:
Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 25.10.2016, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
- 08.12.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Rat)
- 14.12.2016, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 14.12.2016, Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- 22.12.2016 - 27.01.2017, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 30.03.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
- 08.04.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Änderung von
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