F 21, 2. Änd. - Am Glockenstrauch
Der Bebauungsplan F 21 erlangte am 05.05.2010 Rechtskraft. Er setzt in Gänze Allgemeines Wohngebiet in ein- bis zweigeschossiger, offener Bauweise fest und ist mittlerweile (Stand Oktober 2017) vollständig bebaut.
Mit der 2. Änderung des F 21 soll die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch Terrassenüberdachungen und Wintergärten in einer Tiefe von 3m zukünftig zulässig sein. Die ursprünglichen Festsetzungen des F 21 in Bezug auf die Grundflächenzahl sollen bestehen bleiben.
Da durch diese Änderung des F 21 die Grundzüge seiner Planung nicht berührt und auszuschließen ist, dass durch sie Umweltbelange in irgendeiner Form beeinträchtigt werden, soll die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 21.11.2017, Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB
- 14.12.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Rat)
- 20.12.2017, Bekanntmachung Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB
- 20.12.2017, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 02.01.2018 - 02.02.2018, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 22.03.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
- 31.03.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung und textliche Festsetzungen
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