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W 58 - An der Zuckerfabrik

Im Ortsteil Wevelinghoven befindet sich ein autokundenorientierter Einzelhandelsstandort mit zum Teil mittelgroßen und großflächigen Fachmärkten. Der im Einzelhandelsstandortkonzept der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH als Sonderstandort definierte Bereich liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. W 32 „Am Gasthausbusch“ und setzt an dieser stelle ein Industriegebiet fest.

Um die Entwicklung des Gebiets nicht zu hemmen, wurde vom Rat der Stadt Grevenbroich die Nichtanwendung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. W 32 „Am Gasthausbusch“ beschlossen und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. W 52 „Sondergebiet Fachmarktzentrum ehemalige Zuckerfabrik“ eingeleitet. Ziel der damaligen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W 52 war es für den Bereich ein Sondergebiet für Einzelhandel „Fachmarktstandort ehemalige Zuckerfabrik“ festzusetzen und die im Einzelhandelsgutachten vorgeschlagene Ausweisung als Fachmarktstandort umzusetzen. Neben der Steuerung von Einzelhandelsbetrieben sollten auch Regelungen zu Vergnügungsstätten getroffen werden.

Das Verfahren zum W 52 wurde nicht weitergeführt.

Die städtebauliche Zielsetzung für das Gebiet liegt nicht mehr allein darin an der Stelle ein Fachmarktzentrum zu entwickeln, sondern auch die Möglichkeit zu bieten, sonstige gewerbliche Nutzungen anzusiedeln. Dennoch besteht das Erfordernis die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten planerisch zu steuern und diese Betriebe auszuschließen, um den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Grevenbroich zu erhalten. 

Mit dem Bebauungsplan Nr. W 58 soll ein einfacher Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 2a BauGB aufgestellt werden, der die Zielsetzung hat, Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten auszuschließen.

 

Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
  • Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 25.03.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Rat)
  • 25.03.2021, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (Rat)
  • 03.04.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 03.04.2021, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 12.04.2021 - 16.04.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 25.11.2021, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
  • 11.12.2021, Bekanntmachung Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB
  • 20.12.2021 - 04.02.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 31.03.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
  • 09.04.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)

Anhänge