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G 115 Teilaufhebung - Rheydter Straße/Bahnstraße

Der Bebauungsplan Nr. G 115 wurde 1994 aufgestellt, um in dem Bereich nordwestlich der Innenstadt entsprechend der damals vorhandenen Nutzungsstruktur die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen und um den Gebietscharakter eines Kerngebiets abzusichern. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.

Der östliche Baublock, der den Bereich zwischen der Bahnstraße, dem Platz der Deutschen Einheit, der Rheydter Straße sowie der Dechant-Schütz-Straße umfasst, ist überwiegend bebaut und zeichnet sich durch eine dichte bauliche Struktur sowie durch verschiedene Nutzungen aus. Jedoch entspricht die tatsächliche Nutzungsstruktur planungsrechtlich nicht mehr der eines Kerngebiets.

Aufgrund der starken Prägung des Plangebietes durch Wohnnutzungen und durch die zunehmende Nachfrage nach Wohnnutzungen ist die Entwicklung von einem Kerngebiet hier in absehbarer Zeit nicht mehr umsetzbar.

Der Bebauungsplan Nr. G 115 kann daher aufgrund der entgegenstehenden Nutzungsstruktur (zu hoher Wohnanteil) in Teilen nicht mehr umgesetzt werden. Die Festsetzungen für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. G 115 sind damit ohne Funktion, so dass ein Teilaufhebungsverfahren erforderlich ist.

Hinweis:

Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 20.05.2021, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
  • 10.06.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
  • 19.06.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 19.06.2021, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.06.2021 - 02.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.08.2021 - 26.09.2021, Frühzeitige Beteiligung der TÖB gem. §§ 4 (1), 2 (2) BauGB
  • 25.11.2021, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
  • 11.12.2021, Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
  • 20.12.2021 - 04.02.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 31.03.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
  • 09.04.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge