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Aufhebung W 32 - Am Gasthausbusch

Im Ortsteil Wevelinghoven befindet sich ein autokundenorientierter Einzelhandelsstandort mit zum Teil mittelgroßen und großflächigen Fachmärkten. Der im aktuellen Einzelhandelsstandortkonzept aus dem Jahr 2018 als Sonderstandort definierte Bereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. W 32 „Am Gasthausbusch“, der am 05.06.1993 Rechtskraft erlangte. Der Bebauungsplan setzt an dieser Stelle ein Industriegebiet gem. § 9 BauNVO 1990 fest und enthält eine fehlerhafte Festsetzung zum Immissionsschutz, dieser Fehler ist beachtlich und führt zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.

Der Bebauungsplan Nr. W 32 „Am Gasthausbusch“ ist aufgrund der rechtswidrigen Festsetzung als Instrument für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung nicht mehr tauglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Kommunen gehalten, einen solchen Bebauungsplan in einem förmlichen Aufhebungsverfahren gem. § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben.

Hinweis:

Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 20.05.2021, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
  • 10.06.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
  • 19.06.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 19.06.2021, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.06.2021 - 02.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 14.09.2021 - 14.10.2021, Frühzeitige Beteiligung der TÖB gem. §§ 4 (1), 2 (2) BauGB
  • 25.11.2021, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
  • 11.12.2021, Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
  • 20.12.2021 - 04.02.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 31.03.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
  • 09.04.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)

Anhänge