Aufhebung K 8, 3. vereinfachte Änd. - Talstraße/Heisterweg
Ziel der 3. vereinfachtne Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 8 aus dem Jahr 2007 war es, in den rückwärtigen Bereichen der überwiegend geschlossenen Wohnbebauung im Bereich der Talstraße und der Neusser Straße die damals noch bestehenden gewerblichen Nutzungen vor heranrückender Wohnbebauung zu schützen. In den letzten Jahren konnte aber eine deutliche Abnahme der gewerblichen Nutzungen und gleichzeitig eine anhaltend hohe und weiterwachsende Nachfrage nach Wohnraum verzeichnet werden. Daher soll die Festsetzung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. K 8, die dem entgegensteht, aufgehoben werden, um eine Nachverdichtung sowie Umnutzung ehemaliger gewerblicher Hallen in den Grundstücksrückbereichen für Wohnzwecke zu ermöglichen.
Hinweis:
Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 02.09.2021, Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB
- 16.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Rat)
- 18.09.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
- 18.09.2021, Bekanntmachung Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB
- 27.09.2021 - 27.10.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 16.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
- 27.12.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Aufhebung von
- K 8, 3. vereinf. Änderung - Talstraße/Heisterweg
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung und textliche Festsetzungen
- Aufstellungsbeschluss
- Auslegung
- Satzungsbeschluss
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