Vorkaufsrechtssatzung Gierather Weg
Die von dieser Vorkaufsrechtssatzung umfassten Grundstücke sollen im Rahmen von Bauleitplanverfahren einer dem Rahmenplan "Gierather Weg" entsprechenden Entwicklung mit dem Schwerpunkt zur Schaffung von Wohnraum und auch damit verbundenen Flächen, wie z.B. Grün-, Gemeinbedarfs- und Verkehrsflächen, dienen.
Die Vorkaufsrechtssatzung bezieht sich auf den Geltungsbereich des Rahmenplanes "Gierather Weg", schließt aber die im Übersichts- und Lageplan schraffiert dargestellten Grundstücke aus, da diese kein städtebauliches Entwicklungspotenzial bieten.
Die Satzung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich.
Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechperson gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
- Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
Verfahrensschritte
- 16.12.2021, Beschlussfassung Rat
- 28.12.2021, Rechtskraft
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Rahmenplan Gierather Weg
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