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W 56 - Am Heyerweg

Der Rat der Stadt Grevenbroich hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. W 56 „Am Heyerweg“ gefasst. Es handelt sich um den 3. Bauabschnitt, der konzeptionell auf dem Rahmenplan „Wevelinghoven Süd“ aufbaut. Die aktuelle Planung sieht für den Bauabschnitt insgesamt rd. 200 Wohneinheiten vor, die in Form von Einfamilien- , Doppel- und Reihenhäusern realisiert werden können. Alternativ ist auch die Errichtung von Geschosswohnungsbau möglich. Im Plangebiet ist zudem die Realisierung von öffentlich geförderten Wohnraum vorgesehen.

Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Öffentlichkeitsbeteiligung
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(18.02.2025 - 24.03.2025)
Leaflet | Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL
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Ansprechperson

  • Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
  • Herr Jan Gerdes, Telefon: 02181/608-445, E-Mail: jan.gerdes@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 12.11.2019, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
  • 12.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
  • 21.12.2019, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 21.12.2019, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 06.01.2020 - 10.01.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 30.05.2023 - 30.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der TÖB gem. §§ 4 (1), 2 (2) BauGB
  • 30.01.2025, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
  • 15.02.2025, Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
  • 18.02.2025 - 24.03.2025, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Anhänge