Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

212 "Herzebrock-Mitte I" - XIV. Änderung im Ortsteil Herzebrock

Das Bahnhofsumfeld ist durch einen erheblichen Bedeutungsverlust gekennzeichnet. Leer stehende bzw. umgenutzte Gebäude und mangelnde Vorplatz- bzw. Umfeldgestaltung prägen das Gebiet, die wenigen Kfz-Stellplätze wirken sich negativ auf die Akzeptanz des ÖPNV aus.

Vor diesem Hintergrund verfolgten die IX. und XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 „Herzebrock-Mitte I“ bereits das Ziel, den Verknüpfungspunkt Bus/Schiene zu optimieren sowie den Bahnhofsbereich baulich und gestalterisch zu verbessern. Seit Rechtskraft der XII. Änderung hat sich insbesondere aus Gründen der Flächenverfügbarkeit erneut der Bedarf ergeben, die städtebaulichen und verkehrlichen Planinhalte zu überarbeiten. Das nun zugrunde liegende Plankonzept kann die verschiedenen Ansprüche an den zentralen, kleinteiligen Standort zwischen Bahn und Bundesstraße zu einem angemessenen Ausgleich bringen.

Mit der Neuordnung wird weiterhin das Ziel verfolgt, den Knotenpunkt Bus/Schiene zu verbessern sowie eine städtebauliche und gestalterische Aufwertung des Bahnhofsumfeldes zu erreichen. Die derzeit ungeordneten Verkehrsströme sollen funktionsfähig gelenkt werden. Die Attraktivität des Schienenhaltepunktes Herzebrock soll mit Hilfe der Verbesserung der Anbindung an den Bus und die neu angelegten Parkplätze und Fahrradstellplätze gesteigert werden. Die Gemeinde möchte mit den Auf-wertungsmaßnahmen auch eine Image-Verbesserung dieses zentralen, bedeutungsvollen Standortes in Herzebrock erreichen.

Die Planung dient der Innenentwicklung. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind nach summarischer Prüfung erfüllt. Die gemäß § 19(2) BauNVO versiegelbare Fläche liegt deutlich unter der maßgeblichen Grenze von 2 ha. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele/Schutzzwecke von FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten liegen nicht vor. Die vorliegende XIV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 erfolgt somit im sog. beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Öffentlichkeit und die Behörden sowie betroffenen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage beteiligt.

Übersichtsplan mit den Plangebietsgrenzen

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 16.12.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.03.2010 - 06.04.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 19.05.2010 - 21.06.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 06.10.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan Nr. 212 "Herzebrock-Mitte I" - XIV. Änderung
      Zum herunterladen des Bebauungsplanes klicken Sie bitte auf den unten angegebenen Link

      Bitte verwenden Sie zur Erläuterung der Plankarte die Legende und die textlichen Festsetzungen in der gesonderten Datei.
      Bebauungsplan Nr. 212 - XIV. Änderung
  • Textliche Festsetzungen
    • Legende und textliche Festsetzungen zur XIV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 "Herzebrock-Mitte I"
      Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW soiw Hinweise und Empfehlungen.
      Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
      Legende und textliche Festsetzungen
  • Begründung
    • Begründung zur XIV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 "Herzebrock-Mitte I"
      Begründung
  • Gutachten
    • Bodengutachten zu Belastungen im Gleisbereich
      Das Gutachterbüro hat sich 2000 mit der Bodenbelastung des Gleisbereiches und Umfeldes durch die bisherige Nutzung befasst.
      Bodengutachten Gleisbereich
    • Bodengutachten für den Zufahrtsbereich zum Bahnhof (Bahnhofstraße)
      Das Gutachterbüro hat 2010 den Bereich der zukünftigen Verkehrsflächen insbesondere im heutigen Zufahrtsbereich untersucht.
      Bodengutachten Zufahrtsbereich
    • Schallgutachten zur XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 "Herzebrock-Mitte I"
      Das Schallgutachte wurde zur sehr ähnlichen XII. Änderung erstellt. Die Grundaussagen gelten weiterhin. Die Überarbeitung des Gutachtens erfolgt bis zur Offenlage.
      Schallgutachten 2006
    • Ergänzung zum Schallgutachten aus dem Jahr 2006
      Das Gutachterbüro hat aufgrund der veränderten Planung die Aussagen des Schallgutachtens vom 22.11.2006 überprüft. Das Ergebnis ist als Ergänzung zum Schallgutachten einsehbar.
      Ergänzung des Schallgutachten
  • Protokolle
    • Beschluss des Planungsausschusses vom 14.04.2010 zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung
      Der Planungsausschuss hat zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
      Dieser Beschluss wird ergänzt durch die Beschlussfassung des Rates vom 21.04.2010.
      Beschluss des Planungsausschusses zur frühzeitigen Beteiligu
    • Ratsbeschluss vom 21.04.2010 zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung
      Der Rat hat zu einer eingegangenen Stellungnahme der Öffentlichkeit beschlossen.
      Dieser Beschluss ergänzt die Beschlussfassung des Planungsausschusses vom 12.04.2010.
      Beschluss des Rates zur frühzeitigen Beteiligung