Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
212 "Herzebrock-Mitte I" - XII. Änderung im Ortsteil Herzebrock
Anlass und Ziele der XII. Änderung
Die IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 wurde 2002 rechtskräftig. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wurde aus Sicht der Eigentümer noch einmal angeregt, nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen, die auch eine bauliche Entwicklung im Bereich des Bahnhofsumfeldes zulassen würden. Auf Grund dessen wurden mehrere Konzepte für eine Bebauung in dem entsprechenden Bereich erarbeitet, mehrere Anliegergespräche wurden geführt. Im Ergebnis konnten die betroffenen Eigentümer dem städtebaulichen Rahmenkonzept grundsätzlich zustimmen. Die Umsetzung ist jedoch an verschiedene Faktoren geknüpft, hierzu sind weitere Verhandlungen und Gespräche notwendig.
Dennoch hat der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Herzebrock-Clarholz in seiner Sitzung im Mai 2004 beschlossen, dass verkehrliche Konzept Bus-/Schiene-Verknüpfungspunkt zur Förderung bei der Bezirksregierung Detmold anzumelden. Für eine Bewilligungsfähigkeit der Fördergelder ist die neue Verkehrsplanung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat deshalb in seiner Sitzung im Juli 2004 die XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 mit dem Ziel beschlossen, das städtebauliche Konzept und die Verkehrsplanung zusammen zu führen.
Im Anschluss haben mehrere Gespräche mit einem Grundstückseigentümer stattgefunden, das städtebauliche Rahmenkonzept wurde in einigen Punkten überarbeitet. Auf Grund des erzielten Verhandlungstandes hat der Rat der Gemeinde Herzebrock im September 2005 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 erneut gefasst. Wesentliches Planungsziel ist die bauliche und gestalterische Verbesserung des Bahnhofsbereiches in den nächsten Jahren. Der überarbeitete Gestaltungsentwurf aus September 2005 diente als Grundlage für den Vorentwurf des Bebauungsplanes. Die weiteren Verhandlungen und Anliegergespräche sind parallel zu den frühzeitigen Beteiligungsschritten geführt worden.
Der Geltungsbereich der XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 umfasst ca. 1,77 ha und wird im Norden durch die Bebauung nördlich der Clarholzer Straße und im Süden durch die Flächen südlich der Bahntrasse begrenzt. Im Westen bildet die Bebauung westlich der Industriestraße den Abschluss des Plangebietes.
Die XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 überplant vollständig diesen Teilbereich der IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212. Mit Inkrafttreten der XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 werden die für das Plangebiet bisher geltenden Festsetzungen der IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 daher insgesamt überlagert. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 212 in der jeweils gültigen Änderungsfassung für die angrenzenden Bereiche bleiben ansonsten unberührt.
Die IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 wurde 2002 rechtskräftig. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wurde aus Sicht der Eigentümer noch einmal angeregt, nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen, die auch eine bauliche Entwicklung im Bereich des Bahnhofsumfeldes zulassen würden. Auf Grund dessen wurden mehrere Konzepte für eine Bebauung in dem entsprechenden Bereich erarbeitet, mehrere Anliegergespräche wurden geführt. Im Ergebnis konnten die betroffenen Eigentümer dem städtebaulichen Rahmenkonzept grundsätzlich zustimmen. Die Umsetzung ist jedoch an verschiedene Faktoren geknüpft, hierzu sind weitere Verhandlungen und Gespräche notwendig.
Dennoch hat der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Herzebrock-Clarholz in seiner Sitzung im Mai 2004 beschlossen, dass verkehrliche Konzept Bus-/Schiene-Verknüpfungspunkt zur Förderung bei der Bezirksregierung Detmold anzumelden. Für eine Bewilligungsfähigkeit der Fördergelder ist die neue Verkehrsplanung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat deshalb in seiner Sitzung im Juli 2004 die XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 mit dem Ziel beschlossen, das städtebauliche Konzept und die Verkehrsplanung zusammen zu führen.
Im Anschluss haben mehrere Gespräche mit einem Grundstückseigentümer stattgefunden, das städtebauliche Rahmenkonzept wurde in einigen Punkten überarbeitet. Auf Grund des erzielten Verhandlungstandes hat der Rat der Gemeinde Herzebrock im September 2005 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 erneut gefasst. Wesentliches Planungsziel ist die bauliche und gestalterische Verbesserung des Bahnhofsbereiches in den nächsten Jahren. Der überarbeitete Gestaltungsentwurf aus September 2005 diente als Grundlage für den Vorentwurf des Bebauungsplanes. Die weiteren Verhandlungen und Anliegergespräche sind parallel zu den frühzeitigen Beteiligungsschritten geführt worden.
Der Geltungsbereich der XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 umfasst ca. 1,77 ha und wird im Norden durch die Bebauung nördlich der Clarholzer Straße und im Süden durch die Flächen südlich der Bahntrasse begrenzt. Im Westen bildet die Bebauung westlich der Industriestraße den Abschluss des Plangebietes.
Die XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 überplant vollständig diesen Teilbereich der IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212. Mit Inkrafttreten der XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 werden die für das Plangebiet bisher geltenden Festsetzungen der IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 daher insgesamt überlagert. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 212 in der jeweils gültigen Änderungsfassung für die angrenzenden Bereiche bleiben ansonsten unberührt.
Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches der XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212
Ansprechperson
Name | Telefon | |
---|---|---|
Herr Michael Brandes | 05245 - 444192 | M.Brandes@herzebrock-clarholz.de |
Herr Sven Rose | 05245 - 444190 | s.rose@herzebrock-clarholz.de |
Verfahrensschritte
- 28.09.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 28.03.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 02.05.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - XIV. Änderung Ist eine Teiländerung von
- 212 "Herzebrock-Mitte I" - IX. Änderung
Anhänge
- Plandarstellung
- Bebauungsplan Nr. 212 "Herzebrock-Mitte II" - XII. Änderung - PlankarteZum herunterladen der Bebauungsplanänderung klicken Sie bitte auf den unten angegebenen LinkPlankarte
- Bebauungsplan Nr. 212 "Herzebrock-Mitte II" - XII. Änderung - Plankarte
- Legende
- Legende und textliche Festsetzungen zur XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 "Herzebrock-Mitte I."Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW soiw Hinweise und Empfehlungen.Legende und textliche Festsetzungen
Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
- Legende und textliche Festsetzungen zur XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 "Herzebrock-Mitte I."
- Begründung
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10(4) BauGBIn der zusammenfassenden Erklärung werden kurz die wesentlichen Informationen zu dem Bebauungsplan sowie über die Art und Weise , wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden.Zusammenfassende Erklärung
- Begründung zur XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 "Herzebrock-Mitte I"
Begründung zur Satzung - Umweltbericht zur XII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212 "Herzebrock-Mitte I"
Umweltbericht
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10(4) BauGB
- Protokolle
- Planungsausschussbeschluss vom 20.03.2006 zum Ergebnis der frühzeitigen BeteiligungDer Planungsausschuss hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Offenlegungsbeschluss gefasst.Planungsausschussbeschluss vom 20.03.2006
- Ratsbeschluss vom 28.03.2007 zum Ergebnis der Offenlage und SatzungsbeschlussDer Rat hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Satzungsbeschluss gefasst.Ratsbeschluss vom 28.03.2007
- Planungsausschussbeschluss vom 20.03.2006 zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung