Stadt Hilpoltstein

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Meckenhausen Nr. 1 An der Pierheimer Straße (3. Änderung) im Ortsteil Meckenhausen Bebauungsplan

Die Stadt Hilpoltstein beabsichtigt für den Bereich des Bebauungsplans Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ das Planungsrecht neu zu fassen. Ursächlich hierfür ist das Ergebnis einer durchgeführten Analyse des bestehenden Bebauungsplans aus den 1980er Jahren. Es zeigte sich, dass die dortigen Festsetzungen eine angemessene Nachverdichtung einschränken. Die Stadt Hilpoltstein will hier aber im Sinne des Vorrangs der Innenentwicklung folgend, auch in den Ortsteilen Nachverdichtungsmöglichkeiten schaffen, um die Ausweisung neuer Wohnbauflächen reduzieren zu können. Für die Neufassung der planungsrechtlichen Maßgaben ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich. Hiermit kann die Nachverdichtung angemessen im Rahmen der Möglichkeiten der kommunalen Planungshoheit gem. BauGB steuernd und ordnend geregelt werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Nicole Stadlbauer, Telefon: 09174/978-408,

Verfahrensschritte

  • 01.02.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.02.2024 - 12.04.2024, Öffentliche Auslegung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.04.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Rechtskräftiger Plan

Sonstige Dokumente/Gutachten