Dargestellt werden in dieser Übersicht rechtsverbindliche Bebauungspläne und weitere gültige Satzungen sowie Bebauungspläne und Satzungen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden.
Flächen, welche nicht farbig hinterlegt sind, liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bzw. einer Satzung. In diesen Fällen wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch beurteilt. Zusätzlich wird in dieser Übersicht dargestellt, welche Grundstücke ins Baulückenkataster der Stadt Hörstel aufgenommen wurden. Wenn Sie Fragen zu den Beurteilungskritierien haben, sprechen Sie uns gerne an.
Hinweis: Zurzeit befindet sich die Karte im Aufbau und ist daher nicht vollständig!