Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 30. Änderung
Vor dem Hintergrund, dass in Oelde weiterhin ein Bedarf an gewerblichen Bauflächen besteht, sollen die Flächen südlich der "Von-Büren-Allee" zwischen dem "Gewerbegebiet Oelde A2" und dem Kreisverkehr "Von-Büren-Allee/In der Geist/Keitlinghauser Straße" als Gewerbegebiet ausgewiesenen werden. Der im Rahmen der Landesgartenschau geschaffene Parkplatz südlich der "Von-Büren-Allee" mit etwa 450 PKW-Stellplätzen wird aus heutiger Sicht für den Betrieb des „Vier-Jahreszeiten-Parks“ nicht mehr benötigt. Ebenso wurde die zwischen dem Parkplatz und dem nordwestlich liegenden "Gewerbegebiet Oelde A2" liegende Hofstelle aufgegeben.
Durch diese 30. Änderung soll eine rund 3,1 ha große, bislang teils als „Verkehrsfläche - Bedarfsparkplatz“ und teils als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Fläche südlich der "Von Büren-Allee" als "Gewerbliche Baufläche" dargestellt werden. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Gewerbebetrieben geschaffen werden. Der Geltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Durch den Bebauungsplan Nr. 134 sollen im Parallelverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbeflächen geschaffen werden.
Parallelverfahren
Verfahrensschritte
- 16.04.2018, Einleitungsbeschluss
Ansprechperson
- Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail: joseph.brandner@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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