Bebauungsplan
Nr. 157 "Ehemalige Brennerei Horstmann" - vorhabenbezogen -
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 157 „Ehemalige Brennerei Horstmann“ sollen auf dem Gelände der ehemaligen Brennerei Horstmann die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der denkmalgeschützten Bausubstanz (Wohnhaus, ehem. Bullenstall, Brennereigebäude, Scheune) sowie den Neubau eines Baukörpers für die Altenpflege geschaffen werden. Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude sollen, da diese eine funktionale und räumliche Einheit mit dem Neubau bilden, mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen werden. Ziel ist zunächst die Umnutzung des an der Ruggestraße liegenden Wohnhauses zu einer Einrichtung der Tagespflege (Erd- und Obergeschoss) und zu Wohnzwecken (Dachgeschoss) sowie des ehem. Bullenstalles zu Wohnzwecken (fünf Wohneinheiten). In einem weiteren Schritt erfolgen die Umnutzung der Scheune und der Brennerei sowie die Errichtung des Neubaus. Auch sollen zur Gestaltung des Außenbereichs Festsetzungen getroffen werden. Durch einen begleitenden Durchführungsvertrag sollen architektonische und gestalterische Belange ebenso geregelt werden wie Fragen zu der Erschließung. Im Rahmen des Planverfahrens hat auch eine gutachterliche Prüfung des Schallschutzes zu erfolgen.
Bisher liegt für das Plangebiet kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Der Flächennutzungsplan ist im Nachgang des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
PlandarstellungBegründung
- Begründung, Entwurf
- Anlage A1 der Begründung: Protokolle der Artenschutzprüfung
- Anlage A2 der Begründung: Immissionsschutzgutachten
- Stellungnahmen §3.1 BauGB_Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit
- Stellungnahmen §4.1 BauGB_Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit
- Stellungnahmen §4.2 BauGB Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit
- Stellungnahme §4.1 BauGB_Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Stellungnahme §4.1 BauGB_Schutzgut Fläche und Boden
- Stellungnahmen §4.1 BauGB_Schutzgut Kulturgüter und Sachgüter
- Stellungnahme §4.2 BauGB Schutzgut Kulturgüter und Sachgüter
- Stellungnahme §4.1 BauGB_Schutzgut Wasserwirtschaft
Verfahrensschritte
- 12.09.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 12 (1) BauGB
- 26.09.2022 - 14.10.2022, Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden
- 04.10.2022, Bürgerversammlung
- 25.01.2023 - 26.02.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 04.05.2023 - 19.05.2023, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4a (3) BauGB
Ansprechperson
- Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail: joseph.brandner@oelde.de
- Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail: madita.stuettgen@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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