Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 55. Änderung

Im Zuge der Änderung des Regionalplans Münsterland wurde der Wohnflächenbedarf, welcher der Stadt Oelde zur wohnbaulichen Entwicklung zukünftig zugestanden wird, verringert. Da der zugestandene Bedarf bereits fast gänzlich durch Ausweisungen von „Wohnbauflächen“, welche aber nicht als solche genutzt werden und auch nicht alle in naher Zukunft als solche entwickelt werden sollen, aufgebraucht wird, sind im Vorfeld angedachter „neuer“ Wohnbauflächenausweisungen zunächst nicht genutzte „Wohnbauflächen“ aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen.

Durch die abgeschlossene 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde wurden bereits zwei Teilbereiche, welche bisher als "Wohnbaufläche" dargestellt waren, überplant. Die Flächen werden fortan an "Fläche für die Landwirtschaft" und in Teilbereichen als "Wald" dargestellt. In einem zweiten Schritt sollen im Zuge der 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde nun weitere Flächen, für die keine konkreten Nutzungsperspektiven bestehen und eine Bebauung durch einen Bebauungsplan nicht planungsrechtlich abgesichert wird, überplant und neu dargestellt werden.

Durch die 55. Änderung des Flächennutzungsplans sollen sieben Teilbereiche, welche bisher im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde als "Wohnbaufläche", "Gemischte Baufläche" oder "Gewerbliche Baufläche" dargestellt waren, überplant und zukünftig als "Fläche für die Landwirtschaft" oder "Wald" dargestellt werden:

  • Lette: Die ca. 0,76 ha große Fläche liegt im Süden der Ortschaft Lette und wird weit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
  • Oelde: die potentielle Erweiterungsfläche für das Neubaugebiet "Weitkamp II" wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt und umfasst ca. 2,18 ha.
  • Stromberg 1: Die zentral in Stromberg, nördlich der Straße "Oelder Tor" gelegene Fläche, ist mit Bäumen bewachsen. Das Plangebiet umfasst ca. 0,34 ha.
  • Stromberg 2: Die als neues Wohngebiet angedachte Fläche im Nordosten von Stromberg wird landwirtschaftlich und als Grünland genutzt, die Fläche misst ca. 1,52 ha.
  • Stromberg 3: Die südlich der Beckumer Straße im Südwesten der Ortschaft gelegene Fläche ist landwirtschaftlich geprägt und umfasst ca. 2,23 ha.
  • Sünninghausen 1: Die im Westen von Sünninghausen, südlich der Straße "Auf der Höhe", gelegene Fläche wird gänzlich landwirtschaftlich genutzt und umfasst ca. 0,69 ha.
  • Sünninghausen 2: Östlich des "Finkenwegs" gelegen umfasst die landwirtschaftlich genutzte Fläche umfasst ca. 0,70 ha.

Durch die Rücknahme der Teilflächen sollen wohnbauliche Entwicklungen an anderen Standorten realisiert werden.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Verfahrensschritte

  • 16.09.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.09.2024 - 31.10.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:
  • Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail:

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Hinweise

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