Bebauungsplan
Nr. 161 "Solarpark Zum Himmelreich" - vorhabenbezogen -
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage zwischen Oelde und dem Oelder Ortsteil Lette. Die ca. 9,4ha große Fläche wird bislang landwirtschaftlich genutzt.
Die von der Planung betroffene Fläche liegt innerhalb eines regionalplanerisch festgesetzten künftigen Windenergiegebietes und ist Teil der Flächenkulisse für den Windpark Im Himmelreich. In Kombination mit den privilegierten Windenergieanlage soll die Freiflächen-PV-Anlage zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen. Am angedachten Standort ist eine Freiflächen-PV-Anlage nicht privilegiert. Da die in Rede stehende Fläche durch zukünftige Windenergienutzung bereits vorbelastet ist und die Freiflächen-PV-Anlage die Errichtung der Windenergieanlagen durch die Nutzung von Synergieeffekten (u.a. Nutzung der Infrastrukturen) mit ermöglicht, soll für die PV-Freiflächenanlage das erforderliche Planungsrecht geschaffen werden.
Im Bebauungsplanverfahren sollen artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Asprekte ebenso betrachtet werden wie sonstige Belange der Umwelt. Die Notwendigkeit weiterer Gutachten (z. B. Blendgutachten) wird im Verfahren geklärt. Es wird das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gewählt, da das Vorhaben klar definiert ist. Die Rahmenbedingungen werden durch den begleitenden Durchführungsvertrag abgesichert.
Die 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oelde soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 161 „Solarpark Zum Himmelreich“ der Stadt Oelde betrieben werden.






Planunterlagen
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Geltungsbereich
Parallelverfahren
Verfahrensschritte
- 24.02.2025, Aufstellungsbeschluss gem. § 12 (1) BauGB
Ansprechperson
- Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail: joseph.brandner@oelde.de
Navigation
Hinweise
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