Bebauungsplan
Nr. 115 "Südlich Alte Holzstraße - Photovoltaik" - vorhabenbezogen
Mit diesen Verfahren wird die planungsrechtliche Zulässigkeit des baulichen Vorhabens - hier - Photovoltaikanlage als Freiflächenanlage zur Nutzung regenerativer Energie - auf einer ca. 5,8 ha großen Fläche ermöglicht. Hintergrund war das EEG 2010 (Energie-Einspeisungsgesetz). Mit dem EEG 2010 wurde die Vergütungspolitik der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bestätigt und weitergeführt. Die Förderung von Freiflächenanlagen war innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn oder Schienenwegen möglich. Diese Flächen werden als durch Lärm und Abgase des Straßen- und Schienenverkehrs als belastet angesehen und damit sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch als weniger wertvoll bewertet. Aus diesem Grund ist die Nutzung dieser Flächen für solare Energiegewinnung sinnvoll und soll dort vermehrt erschlossen werden. Die PV-Freiflächenanlagen sind keine im Außenbereich privilegierten Vorhaben. PV-Freiflächenanlagen werden auch nicht von den Privilegierungstatbeständen des § 35 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BauGB erfasst. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Anlagen, die im Außenbereich als selbstständige Anlagen errichtet werden sollen, erfordert somit grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Parallelverfahren
Verfahrensschritte
- 05.12.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 20.04.2012 - 22.05.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 07.05.2012 - 22.05.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 30.07.2012 - 30.08.2012, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 03.12.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 08.07.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail: nicola.koestens@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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