Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 2 "Warendorfer Straße Ost" - 5. Änderung

Der Eigentümer des Grundstücks Flur 6, Flurstück 535 (Lage: nördlich des Kreuzungsbereichs „Von-Nagel-Straße / Tom-Rinck-Straße“) hat mit Schreiben vom 07.09.2011 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Warendorfer Straße Ost“ gestellt, um die Vermarktungsfähigkeit dieser Flächen zu steigern. Die für dieses Grundstück ursprünglich geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 wiesen diesen Bereich als eingeschränkt nutzbares Gewerbegebiet aus. Das Ziel der damaligen Änderung, die Schließung der Baulücke nördlich der „Von-Nagel-Straße“ zu erreichen, konnte bis heute nicht realisiert werden. Durch die Festsetzung eines Mischgebietes auf diesem Grundstück kann die Nahtstelle zwischen dem östlich bestehenden Gewerbegebiet und der westlich vorhandenen Wohnbebauung planerisch bewältigt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe zu errichten..


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 05.12.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.08.2012 - 10.09.2012, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 24.09.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.10.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie einen PDF Reader.