Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 114 "Westlich Zur Polterkuhle

Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2012 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Westlich Zur Polterkuhle“ der Stadt Oelde einzuleiten. Durch diesen Bebauungsplan wird der Bereich westlich der Straße „Zur Polterkuhle“ in einer Größe von rund 2,5 ha als „Allgemeines Wohngebiet“ überplant. Es wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen . Insgesamt wird die Fläche des Bebauungsplans rund 3,4 ha umfassen. Der Planbereich liegt im Südwesten des Oelder Stadtgebietes westlich der Straße „Zur Polterkuhle“ und südwestlich der Straße „Nienkamp“.

Ausgewiesen wird ein „Allgemeinen Wohngebietes“ mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung mit den dazugehörigen Erschließungsanlagen. Ergänzend werden kleinere öffentliche Grünflächen entlang ner in das Gewerbegebiet Oelde A2 führenden Fuß- und Radwegeverbindung und die notwendigen Flächen für ein Regenrückhaltebecken ausgewiesen.

Unter besonderer Berücksichtigung des Ziels einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadtentwicklung wurde - nachdem im Zuge des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan für ein Neubaugebiet „auf der grünen Wiese“ beschlossen wurde, eine besonders energieeffiziente Bauweise vorzusehen - seitens des Ausschusses für Planung und Verkehr in seiner Sitzung vom 13.09.2012 der Beschluss gefasst, dass mit diesem Baugebiet die Aufnahme in das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ angestrebt werden soll. Zur Sicherstellung der damit verbundenen Ziele werden im Rahmen der Grundstückskaufverträge Regelungen getroffen, die als Mindeststandard bei der Errichtung der Wohngebäude das „3-Liter-Haus“ festlegen. Für noch energieeffizientere Bauweisen, wie z.B. das „Passivhaus“, wurden im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke weitere Anreize geschaffen. Daneben werden diese Ziele durch einzelne Festsetzungen im Bebauungsplan unterstützt. Hierzu gehören z. B. eine konsequente Südausrichtung der Dachflächen zur Nutzung von Solarenergie und die Festsetzung von einzelnen Baufenstern, um eine gegenseitige Verschattung durch die Bebauung zu minimieren.

Das Projekt hat den Status "Klimaschutzsiedlung NRW" verliehen bekommen.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende ErklärungStädtebaulicher EntwurfInformationen zur Klimaschutzsiedlung
  • Vortrag Frau Dipl.-Ing. Claudia Reckefuß
    Hier finden Sie den Vortrag von Frau Dipl.-Ing. Claudia Reckefuß vom e&u energiebüro gmbh, Bielefeld, aus der Informationsveranstaltung, die am Mittwoch, den 26.06.2013 im Ratssaal der Stadt Oelde stattgefunden hat.
    Informationsveranstaltung 26.06.2013
  • Muster der Verwendungsnachweise des Förderprogramms progres.nrw
    Nachfolgend finden Sie einige Muster von Verwendungsnachweisen des Förderprogramms progres.nrw, die der Bezirksregierung nach Durchführung der Maßnahmen vorzulegen sind. Fördermittel des Programms progres.nrw sind direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen. Die Förderrichtlinie progres.nrw Markteinführung 2013 steht im Internet unter:
    www.bra.nrw.de/641556

    Die Antragsformulare der progres.nrw-Förderung finden Sie unter folgendem Link: www.bra.nrw.de/1682203

    Hinweis: Fördermittel sind durch die Bauherren eigenverantwortlich zu beantragen. Die Stadt Oelde kann die Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder nicht garantieren!
    Muster Verwendungsnachweise Förderprogramm progres.nrw
  • Vortrag Frau Weber vom EMU Baubüro Weber GmbH
    Hier finden Sie den Vortrag von Frau Architektin Dipl.-Ing. Agnes Weber vom EMU Baubüro Weber GmbH, Ahlen, aus der Informationsveranstaltung, die am Mittwoch, den 26.06.2013 im Ratssaal der Stadt Oelde stattgefunden hat.
    Informationsveranstaltung 26.06.2013

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 25.06.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.12.2012 - 25.01.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 11.01.2013 - 21.01.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.04.2013 - 27.05.2013, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 08.07.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 09.11.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Stefanie Schulze Zurmussen, Telefon: 02522 / 72-464, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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