Bebauungsplan
Nr. 122 "Nördlich der Ferdinand-Krüger-Straße" - vorhabenbezogen -
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die rückwärtigen Grundstücksflächen nördlich der „Ferdinand-Krüger-Straße“ und östlich der Warendorfer Straße mit Wohnbebauung überplant und können so für eine städtebauliche Nachverdichtung genutzt werden. Möglich sind die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit max. 8 Wohneinheiten und die Errichtung von ca. 8 Einfamilienwohnhäusern. Die Nachverdichtung in diesem Bereich entspricht damit der Bodenschutzklausel nach § 1a BauGB, nach der, der Innenentwicklung Vorrang eingeräumt wird, da sie einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden ermöglicht. Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 22.09.2014 dem Antrag des Vorhabenträgers vom 07.08.2014 zugestimmt und beschlossen das Verfahrens zur Aufstellung für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 122 “Nördlich der Ferdinand-Krüger-Straße“ der Stadt Oelde durchzuführen.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
- Vorhaben- und ErschließungsplanZum Herunterladen des Vorhaben- und Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 122 klicken Sie bitte auf den unten angegebenen Link.Vorhaben- und Erschließungsplan
Verfahrensschritte
- 22.09.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 12 (1) BauGB
- 19.11.2014, Bürgerversammlung
- 01.12.2014 - 09.01.2015, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 16.03.2015 - 30.03.2015, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4a (3) BauGB
- 27.04.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 08.07.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail: nicola.koestens@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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