Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 117 Verlängerung der Erich-Kästner-Straße, 1. Bauabschnitt vorhabenbezogen

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können die rückwärtigen Grundstücksflächen nördlich der „Wibbeltstraße“ und südlich der Straße „Zum Drostenholz“ für eine städtebauliche Nachverdichtung genutzt werden. In einem zweiten Bauabschnitt soll eine weitere Fläche erschlossen werden. Hierfür ist die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes geplant. Die Nachverdichtung in diesem Bereich entspricht damit der Bodenschutzklausel nach § 1a BauGB, nach der, der Innenentwicklung Vorrang eingeräumt wird, da sie einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden ermöglicht. Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung vom 27.04.2015 dem Antrag des Vorhabenträgers vom 07.04.2015 zugestimmt und beschlossen das Verfahrens zur Aufstellung für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 117 “Verlängerung der Erich-Kästner-Straße, 1. Bauabschnitt“ der Stadt Oelde gefasst.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Verfahrensschritte

  • 27.04.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.10.2015 - 05.11.2015, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 06.05.2016 - 20.05.2016, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4a (3) BauGB
  • 27.06.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.11.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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