Bebauungsplan
Nr. 97 "Nachtigällers Kamp" der Stadt Oelde - 2. Änderung
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Großtagespflegestellen in zwei Ausstellungshäusern am Rande des Gewerbegebietes "Oelde A2" im Südwesten der Stadt Oelde zu schaffen, müssen der Flächennutzungsplan und der in diesem Bereich gültige Bebauungsplan Nr. 97 Nachtigällers Kamp geändert werden. Die beiden Bauleitplanverfahren werden gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Nr. 97 "Nachtigällers Kamp" - 1. vereinfachte Änderung und Ergänzung
- Nr. 77 "Gewerbegebiet Am Sudbergweg" Ist eine Änderung von
- Nr. 97 "Nachtigällers Kamp"
Parallelverfahren
Verfahrensschritte
- 14.12.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 22.02.2016 - 22.03.2016, Beteiligung der benachbarten Gemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB
- 22.02.2016 - 22.03.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 06.05.2016 - 06.06.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 27.06.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 02.12.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Elena Lansing, Telefon: 02522 / 72-427, E-Mail: elena.lansing@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können,
benötigen Sie einen PDF Reader.