Bebauungsplan
Stromberg Nr. 11 "Südlich der Speckenstraße" - 4. vereinfachte Änderung
Im Grenzbereich zwischen den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 6 und 11 der Stadt Oelde, Ortsteil Stromberg, bestand an einer von der Speckenstraße abgehenden, bereits ausgebauten öffentlichen Stichstraße bislang nur an dessen Südseite und hälftigen Nordseite Baurecht. Ziel der vorliegenden Bauleitplanung war es, auch den verbleibenden garten-ähnlich genutzten Teil der Nordseite bebauen zu können. Da die Fläche im Übergangsbereich von Wohnbebauung und dem in den Ort hineinragenden Grünbereich liegt, wird seitens der Stadt für die städtebauliche Einbindung im Sinne des § 1(3) Baugesetzbuch BauGB ein Planungserfordernis gesehen. Der Gebietscharakter ist ein „Allgemeines Wohngebiet“, was auch den im Umfeld bestehenden Wohngebietsausweisungen entspricht.
Der zu ändernde Bebauungsplan Nr. 11 „Südlich der Speckenstraße“ der Stadt Oelde, Ortsteil Stromberg ist seit dem 31.10.1974 rechtskräftig. In Teilbereichen des Ursprungsplans wurden bereits drei Änderungsverfahren durchgeführt.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- Stromberg Nr. 11 "Südlich der Speckenstraße"
Verfahrensschritte
- 24.10.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 02.11.2016 - 02.12.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 19.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 18.02.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail: madita.stuettgen@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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