Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 34. Änderung
Durch diese 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine bislang als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Fläche südlich des Friedhofes in Sünninghausen als „Verkehrsfläche - öffentlicher Parkplatz“ dargestellt. Hiermit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der benötigten Stellflächen geschaffen. Die Stellplatzanlage wird neben den Besuchern des Friedhofes insbesondere auch Besuchern der angrenzenden Sportanlagen dienen und umfasst eine Größe von etwa 4.300 m².
Die Auswirkungen auf umweltbezogene Schutzgüter wurden im zu Umweltbericht thematisiert. Die vorhandenen Laubbäume bleiben erhalten. Parallel hierzu erfolgte die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 "Parkplatz Friedhof Sünninghausen".
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Parallelverfahren
Verfahrensschritte
- 24.07.2019 - 21.08.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 24.07.2019 - 21.08.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 12.12.2019 - 23.01.2020, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 09.03.2020, Feststellungsbeschluss
- 28.10.2020, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
Ansprechperson
- Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail: madita.stuettgen@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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