Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 145 "Am Tienenbach II"

Mit dem Bebauungsplan Nr. 145 "Am Tienenbach II" der Stadt Oelde werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des Wohnbaugebietes "Am Tienenbach" in Sünninghausen geschaffen. Städtebauliches Ziel ist es, den Wohnbedarf im Oelder Ortsteil Sünninghausen mit einer Erweiterung des genannten Wohngebietes in westliche Richtung zu decken. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 1,5 ha und ist im Norden durch den Tienenbach und östlich durch das bestehende Wohngebiet "Am Tienenbach" begrenzt. Südlich und südwestlich schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Im Parallelverfahren erfolgte die 37. Änderung des Flächennutzungsplans.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 23.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 16.03.2020 - 16.04.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 16.03.2020 - 30.04.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 28.09.2020 - 30.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 02.03.2021 - 01.04.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 03.05.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 03.12.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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