Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 37. Änderung
Durch diese 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Fläche A, welche sich bisher aus einer "Fläche für die Landwirtschaft" und einer "gewerblichen Baufläche" zusammensetzte, zukünftig als "Wohnbaufläche" dargestellt. Hiermit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 "Am Tienenbach II" geschaffen. Ziel ist eine Erweiterung des Wohngebiets "Am Tienenbach" in westliche Richtung.
Zur Realisierung des Neubaugebietes waren gemäß des Regionalentwicklungsplans, welcher für Sünninghausen eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung auf Grund der natürlichen Bevölkerungsentwicklung vorschreibt, zusätzlich bestehende "Wohnbauflächen" aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen und beispielsweise den "Flächen für die Landwirtschaft" zuzuführen. Demfolgend wird aufgrund der 37. Änderung des Flächennutzungsplans die Flächen B zukünftig als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Parallelverfahren
Verfahrensschritte
- 23.09.2019, Einleitungsbeschluss
- 16.03.2020 - 30.04.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 28.09.2020 - 30.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 02.03.2021 - 01.04.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
- 03.05.2021, Feststellungsbeschluss
- 03.12.2021, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
Ansprechperson
- Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail: madita.stuettgen@oelde.de
Navigation
Hinweise
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