Bebauungsplan
Nr. 11a "Am Landhagen Nord - Gewerbegebiet"
Zur Sicherung der Entwicklung der Stadt Oelde wurde zu Beginn der siebziger Jahre am nördlichen Stadtrand ein großes zusammenhängendes Gewerbegebiet (ca. 60 ha) geplant und durch den Bebauungsplan Nr. 11a Am Landhagen Nord Gewerbegebiet planungsrechtlich abgesichert. Im Laufe der letzten Jahre wurde der Bebauungsplan in kleineren Teilbereichen geändert und 1998 durch die 3. Änderung und Ergänzung um rund 14 ha erweitert. Einzelheiten zu den vorgenommenen Änderungen (die einzelnen Bereiche sind im Übersichtsplan gekennzeichnet) können den einzelnen Änderungsplänen entnommen werden.
Das Gewerbegebiet Am Landhagen liegt im Norden des Stadtgebietes und ist über die Haupterschließungsstraße Am Landhagen an das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Die innere Erschließung erfolgt von der Haupterschließungsstraße aus über Stichstraßen bzw. Ringstraßen. Die Flächen sind überwiegend als Gewerbegebiet oder als eingeschränktes Industriegebiet ausgewiesen.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- Nr. 11a "Am Landhagen Nord - Gewerbegebiet" - 9. Änderung und 1. Teilaufhebung
- Nr. 11a "Am Landhagen Nord - Gewerbegebiet" - 1. vereinfachte Änderung
- Nr. 11a "Am Landhagen Nord - Gewerbegebiet" - 3. Änderung und Ergänzung
- Nr. 11a "Am Landhagen Nord - Gewerbegebiet" - 4. Änderung
- Nr. 11a "Am Landhagen Nord - Gewerbegebiet" - 6. vereinfachte Änderung
- Nr. 11a "Am Landhagen Nord - Gewerbegebiet" - 7. vereinfachte Änderung
Verfahrensschritte
- 30.12.1974, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail: nicola.koestens@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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