Bebauungsplan
Nr. 38 "Wohnbebauung Sundern / Sportgebiet Drostenholz"
Dieser Bebauungsplan liegt im Nordosten des Stadtgebietes zwischen der Hans-Böckler-Straße und der Straße Zum Sundern und ist seit dem 24.03.1994 rechtskräftig. Die Flächen des knapp 11 ha großen Baugebietes sind als Allgemeines Wohngebiet, Sondergebiet für die Errichtung einer Tennishalle, Öffentliche Grünflächen, Fläche für den Gemeinbedarf (Kindergarten) sowie für Sport- und Spielanlagen (Tennisplätze) und Flächen für Wald ausgewiesen.
Planunterlagen
Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- Nr. 38 "Wohnbebauung Sundern / Sportgebiet Drostenholz" - 1. Änderung
Verfahrensschritte
- 24.03.1994, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Ansprechperson
- Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail: nicola.koestens@oelde.de
Navigation
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können,
benötigen Sie einen PDF Reader.